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Bürokratieentlastungsgesetz 2025: So profitieren Unternehmen von den neuen Arbeitsrechtsänderungen

Ab 2025 tritt das Bürokratieentlastungsgesetz IV in Kraft, das neue Gesetzesänderungen mit sich bringt, die darauf abzielen, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu verringern. Hier erfahren Sie, welche Gesetze betroffen sind und wie Sie von einer digitalen Arbeitswelt profitieren können.

Veröffentlicht am
10.2.2025

Inhalt

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Ab dem 1. Januar 2025 tritt das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) in Kraft. Es bringt wichtige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich, die Unternehmen helfen, ihren bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Ziel der Reformen ist es, die Wirtschaft zu entlasten und Prozesse durch mehr Digitalisierung und vereinfachte Formvorschriften effizienter zu gestalten.

Wichtige Neuerungen im Überblick

  1. Nachweisgesetz
    Bisher mussten Arbeitgeber Arbeitsverträge mit der Unterschrift des Arbeitnehmers in schriftlicher Form bereitstellen. Ab 2025 genügt es, die Vertragsbedingungen in Textform, inklusive elektronischer Übermittlung, zur Verfügung zu stellen. Der Vertrag muss lediglich für den Arbeitnehmer zugänglich, speicherbar und ausdruckbar sein.
  2. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
    Auch beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt es Erleichterungen. Ab 2025 können Arbeitnehmerüberlassungsverträge nun in Textform anstatt in Schriftform verfasst werden. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Personaldienstleister erheblich.
  3. Gewerbeordnung – Digitale Arbeitszeugnisse
    Eine wichtige Änderung betrifft die Gewerbeordnung: Ab 2025 dürfen Arbeitszeugnisse mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestellt werden. Allerdings ist hierfür die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich.
  4. Arbeitszeitgesetz – Wegfall der Aushangpflicht
    Bisher mussten Unternehmen das Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge schriftlich aushängen. Ab 2025 entfällt diese Pflicht. Stattdessen müssen die Mitarbeitenden über andere Kommunikationswege ungehinderten Zugang zu den Informationen haben.
  5. Ausnahmen bei befristeten Arbeitsverträgen
    Für befristete Arbeitsverträge und bestimmte Branchen bleiben Ausnahmen bestehen. Die Befristungsabrede muss nach wie vor schriftlich erfolgen, kann aber nun durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. In einigen Branchen, wie dem Bau- oder Gastgewerbe, bleibt die Schriftform aufgrund des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes erforderlich.

Was bedeuten die Änderungen für Unternehmen?

Die Änderungen im Bürokratieentlastungsgesetz 2025 sind ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung und bieten sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmern viele Vorteile. Der Bürokratieabbau verbessert die Flexibilität, beschleunigt die Personalbeschaffung und optimiert interne Prozesse. Unternehmen können von Kosteneinsparungen und einem reduzierten Verwaltungsaufwand profitieren – bei gleichzeitigem Erhalt der Rechtssicherheit. Besonders die Möglichkeit, Verträge und Dokumente elektronisch zu verwalten, vereinfacht den internationalen Austausch und ermöglicht eine effizientere Zusammenarbeit.

Wichtige Tipps zur praktischen Umsetzung

Auch wenn die neuen Regelungen Erleichterungen bringen, sollten Unternehmen weiterhin sorgfältig mit den Formvorschriften und dem Schutz persönlicher Daten umgehen. Um die Vorteile der neuen Regelungen optimal zu nutzen, sollten Unternehmen folgende Punkte beachten:

  • Sichere E-Signaturen: Nutzen Sie qualifizierte elektronische Signaturen für den rechtskonformen Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen.
  • Automatisierte Nachweisverwaltung: Implementiere Sie digitale Workflows, die sicherstellen, dass Arbeitnehmer alle notwendigen Informationen erhalten und speichern können.
  • Digitale Vertragsgestaltung: Nutzen Sie die Textform, um Verträge effizient zu erstellen, und sichern Sie deren klare Formulierung, nachweisliche Übermittlung und rechtskonforme Bestätigung.

Die neuen Regelungen eröffnen Unternehmen viele Chancen, den administrativen Aufwand zu reduzieren und ihre Prozesse effizienter zu gestalten. Mit der richtigen Umsetzung können Sie von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren, ohne rechtliche Risiken einzugehen.

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